Ringelreihen. Ein Mädchen spielt mit einem Reifen und einem Stock. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das verwaiste und verlassene Kind soll aufgenommen und unterstützt werden. […]»
Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das verwaiste und verlassene Kind soll aufgenommen und unterstützt werden. […]» (vergleiche Bildbeschreibung auf der Vorderseite der Kinderzeichnung).
Ein Mann mit einem amputierten Unterbein. Blindenabzeichen. Betrifft den fünften Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in dem Gedanken erzogen werden, seine besten Kräfte in den Dienst seiner Mitmenschen zu stellen» (vergleiche Bildbeschreibung auf der Vorderseite des Unterlageblattes).
Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das verwaiste und verlassene Kind soll aufgenommen und unterstützt werden. […]» (vergleiche Bildbeschreibung auf der Vorderseite der Kinderzeichnung).
Vergossener Milchkrug und heruntergefallener Kartoffelsack einer älteren Frau. Betrifft den fünften Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in dem Gedanken erzogen werden, seine besten Kräfte in den Dienst seiner Mitmenschen zu stellen» (vergleiche Bildbeschreibung auf der Vorderseite der Kinderzeichnung).
Strudel unter der Wasseroberfläche. Betrifft den dritten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Dem Kind soll in Zeiten der Not zuerst Hilfe zuteil werden» (vergleiche Bildbeschreibung auf der Vorderseite des Unterlageblattes).
Betrifft den ersten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in der Lage sein, sich sowohl in materieller wie in geistiger Hinsicht in natürlicher Weise zu entwickeln».