Betrifft den ersten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in der Lage sein, sich sowohl in materieller wie in geistiger Hinsicht in natürlicher Weise zu entwickeln» (vergleiche Bildbeschreibung auf der Vorderseite des Unterlageblattes).
Betrifft den ersten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in der Lage sein, sich sowohl in materieller wie in geistiger Hinsicht in natürlicher Weise zu entwickeln».
Unten rechts sitzt ein Maler mit Staffelei, Palette und Pinseln. Auf seiner Leinwand ist ein Eisenbahnviadukt abgebildet. Im Bildhintergrund sind verschneite Berggipfel sichtbar.