Arztbesuch bei einem zuhause im Bett liegenden kranken Kind. Anwesenheit von Familienangehörigen. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das kranke Kind soll gepflegt werden. [...]» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).
Strassenszene: Ein kniender Junge bittet höchstwahrscheinlich um ein Almosen. Betrifft den dritten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Dem Kind soll in Zeiten der Not zuerst Hilfe zuteil werden».
Personengruppe an einem unbekannten Ort. Es könnte sein, dass die Personen an einer Beerdigung teilgenommen haben (vergleiche schwarzen Schirm). Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das verirrte Kind soll auf den guten Weg geführt werden. […]» (Text in spanischer Sprache auf der Rückseite der Zeichnung unvollständig).
Drei Mädchen und ein Junge auf der Wiese. Ein Mädchen lässt ihren Drachen steigen, zwei Mädchen spielen mit einer Puppe während der Junge mit einem Reifen und einem Stock spielt. Betrifft den ersten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in der Lage sein, sich sowohl in materieller wie in geistiger Hinsicht in natürlicher Weise zu entwickeln».
Zwei Mädchen helfen einer alten Dame, die sich auf zwei Stöcke stützt. Betrifft den fünften Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in dem Gedanken erzogen werden, seine besten Kräfte in den Dienst seiner Mitmenschen zu stellen».
Schulzimmer mit Schulbänken, Schultafel und Schülern. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das zurückgebliebene Kind soll ermuntert werden. [...]» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).
Arztbesuch bei einem zuhause im Bett liegenden kranken Kind. Anwesenheit von Familienangehörigen. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das kranke Kind soll gepflegt werden. [...]» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).
Drei Tanzpaare und ein Mann, Geige spielend. Betrifft den vierten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in die Lage versetzt werden, seinen Lebensunterhalt zu verdienen und soll gegen jede Ausbeutung geschützt werden».
Betrifft den ersten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in der Lage sein, sich sowohl in materieller wie in geistiger Hinsicht in natürlicher Weise zu entwickeln».