Betrifft den fünften Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in dem Gedanken erzogen werden, seine besten Kräfte in den Dienst seiner Mitmenschen zu stellen» (vergleiche handschriftlichen Vermerk auf der Rückseite der Kinderzeichnung).
Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das verwaiste und verlassene Kind soll aufgenommen und unterstützt werden. […]» (vergleiche Bildbeschreibung auf der Vorderseite der Kinderzeichnung).
Kinderverdienst. Betrifft den vierten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in die Lage versetzt werden, seinen Lebensunterhalt zu verdienen und soll gegen jede Ausbeutung geschützt werden» (vergleiche Bildbeschreibung auf der Vorderseite der Kinderzeichnung).
Vergossener Milchkrug und heruntergefallener Kartoffelsack einer älteren Frau. Betrifft den fünften Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in dem Gedanken erzogen werden, seine besten Kräfte in den Dienst seiner Mitmenschen zu stellen» (vergleiche Bildbeschreibung auf der Vorderseite der Kinderzeichnung).
Betrifft den dritten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Dem Kind soll in Zeiten der Not zuerst Hilfe zuteil werden» (vergleiche Bildbeschreibung auf der Vorderseite des Unterlageblattes).
Ein Mann mit einem amputierten Unterbein. Blindenabzeichen. Betrifft den fünften Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in dem Gedanken erzogen werden, seine besten Kräfte in den Dienst seiner Mitmenschen zu stellen» (vergleiche Bildbeschreibung auf der Vorderseite des Unterlageblattes).
Bündel auf Wanderstock. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das verirrte Kind soll auf den guten Weg geführt werden. [...]» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).
Arztbesuch bei einem zuhause im Bett liegenden kranken Kind. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das kranke Kind soll gepflegt werden. [...]» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).