Ringelreihen. Ein Mädchen spielt mit einem Reifen und einem Stock. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das verwaiste und verlassene Kind soll aufgenommen und unterstützt werden. […]»
Kinderverdienst. Betrifft den vierten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in die Lage versetzt werden, seinen Lebensunterhalt zu verdienen und soll gegen jede Ausbeutung geschützt werden» (vergleiche Bildbeschreibung auf der Vorderseite der Kinderzeichnung).
Vergossener Milchkrug und heruntergefallener Kartoffelsack einer älteren Frau. Betrifft den fünften Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in dem Gedanken erzogen werden, seine besten Kräfte in den Dienst seiner Mitmenschen zu stellen» (vergleiche Bildbeschreibung auf der Vorderseite der Kinderzeichnung).
Ein Mann mit einem amputierten Unterbein. Blindenabzeichen. Betrifft den fünften Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in dem Gedanken erzogen werden, seine besten Kräfte in den Dienst seiner Mitmenschen zu stellen» (vergleiche Bildbeschreibung auf der Vorderseite des Unterlageblattes).
Ein Aufseher. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das verwaiste und verlassene Kind soll aufgenommen und unterstützt werden. […]».
Bildbeschreibung von Passepartout: «Verwahrloste Jugend. Das vom rechten Weg abgekommene Kind». Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das verirrte Kind soll auf den guten Weg geführt werden. [...]».
Bündel auf Wanderstock. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das verirrte Kind soll auf den guten Weg geführt werden. [...]» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).