Schulzimmer mit Schulbänken und zwei Schülern. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das zurückgebliebene Kind soll ermuntert werden. [...]» (Text in spanischer Sprache auf der Rückseite der Zeichnung).
Ein im Krankenhausbett liegendes krankes Kind. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das kranke Kind soll gepflegt werden. [...]».
Das sich am Sarg kniende Waisenkind während der Aufbahrung. Gebetschnur (Rosenkranz). Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das verwaiste und verlassene Kind soll aufgenommen und unterstützt werden. […]» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).
Ein in einem Himmelbett liegendes krankes Kind. Eine Frau sitzt auf einem Stuhl und liest. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das kranke Kind soll gepflegt werden. [...]».
Zwei taubstumme Mädchen sitzen auf einer Holzbank und sprechen mit den Händen (Gebärdensprache). Betrifft den ersten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in der Lage sein, sich sowohl in materieller wie in geistiger Hinsicht in natürlicher Weise zu entwickeln».
Arztbesuch bei einem zuhause im Bett liegenden kranken Kind. Anwesenheit von Familienangehörigen. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das kranke Kind soll gepflegt werden. [...]» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).
Strassenszene: Zwei Personen, eine davon am Musizieren und barfuss, bitten um ein Almosen. Betrifft den vierten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in die Lage versetzt werden, seinen Lebensunterhalt zu verdienen und soll gegen jede Ausbeutung geschützt werden» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).
Betrifft den ersten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in der Lage sein, sich sowohl in materieller wie in geistiger Hinsicht in natürlicher Weise zu entwickeln».