Betrifft den ersten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in der Lage sein, sich sowohl in materieller wie in geistiger Hinsicht in natürlicher Weise zu entwickeln».
Schulzimmer mit Schulbänken und zwei Schülern. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das zurückgebliebene Kind soll ermuntert werden. [...]» (Text in spanischer Sprache auf der Rückseite der Zeichnung).
Schulzimmer mit Pult, Schulbänken und Schülerinnen. Betrifft den ersten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in der Lage sein, sich sowohl in materieller wie in geistiger Hinsicht in natürlicher Weise zu entwickeln» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).
Arztbesuch bei einem zuhause im Bett liegenden kranken Kind. Anwesenheit von Familienangehörigen. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das kranke Kind soll gepflegt werden. [...]» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).
Ein in einem Himmelbett liegendes krankes Kind. Eine Frau sitzt auf einem Stuhl und liest. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das kranke Kind soll gepflegt werden. [...]».
Betrifft den fünften Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in dem Gedanken erzogen werden, seine besten Kräfte in den Dienst seiner Mitmenschen zu stellen» (vergleiche handschriftlichen Vermerk auf der Rückseite der Kinderzeichnung).
Mädchen und Buben während der Turnstunde. Auf der linken Seite der Kinderzeichnung ist ein Basketballständer sichtbar. Im Bildvordergrund mittig ist ein Ball, vermutlich ein Basketball, abgebildet. Betrifft den ersten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in der Lage sein, sich sowohl in materieller wie in geistiger Hinsicht in natürlicher Weise zu entwickeln» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).