Strassenszene: Ein kniender Junge bittet höchstwahrscheinlich um ein Almosen. Betrifft den dritten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Dem Kind soll in Zeiten der Not zuerst Hilfe zuteil werden».
Arztbesuch bei einem zuhause im Bett liegenden kranken Jungen. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das kranke Kind soll gepflegt werden. [...]».
Arztbesuch bei einem zuhause im Bett liegenden kranken Kind. Anwesenheit von Familienangehörigen. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das kranke Kind soll gepflegt werden. [...]» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).
Ein zuhause im Bett liegendes krankes Kind. Vermutlich die Mutter verabreicht dem Kind ein Arzneimittel. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das kranke Kind soll gepflegt werden. [...]» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung unvollständig).
Ein in einem Himmelbett liegendes krankes Kind. Eine Frau sitzt auf einem Stuhl und liest. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das kranke Kind soll gepflegt werden. [...]».
Arztbesuch bei einem zuhause im Bett liegenden kranken Jungen. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das kranke Kind soll gepflegt werden. [...]» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).
Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das kranke Kind soll gepflegt werden. [...]» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).
Betrifft den vierten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in die Lage versetzt werden, seinen Lebensunterhalt zu verdienen und soll gegen jede Ausbeutung geschützt werden» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).