Schulzimmer mit Schulbänken, Schülern und Schülerinnen. Frontalunterricht. Eine Schülerin oben links kommt vermutlich zu spät zum Unterricht. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das zurückgebliebene Kind soll ermuntert werden. [...]» (Text in spanischer Sprache auf der Rückseite der Zeichnung).
Ein Kind in Not erhält Hilfe. Es könnte sich dabei um ein Unglück oder um eine Katastrophe handeln. Betrifft den dritten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Dem Kind soll in Zeiten der Not zuerst Hilfe zuteil werden».
Schulzimmer mit Pult, Schulbänken und Schülerinnen. Betrifft den ersten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in der Lage sein, sich sowohl in materieller wie in geistiger Hinsicht in natürlicher Weise zu entwickeln» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).