Ein in einem Himmelbett liegendes krankes Kind. Eine Frau sitzt auf einem Stuhl und liest. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das kranke Kind soll gepflegt werden. [...]».
Zwei taubstumme Mädchen sitzen auf einer Holzbank und sprechen mit den Händen (Gebärdensprache). Betrifft den ersten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in der Lage sein, sich sowohl in materieller wie in geistiger Hinsicht in natürlicher Weise zu entwickeln».