Betrifft den vierten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in die Lage versetzt werden, seinen Lebensunterhalt zu verdienen und soll gegen jede Ausbeutung geschützt werden» (Text in französischer Sprache auf der Rückseite der Zeichnung).
Arztbesuch bei einem zuhause im Bett liegenden kranken Kind. Anwesenheit von Familienangehörigen. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das kranke Kind soll gepflegt werden. [...]» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).
Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das kranke Kind soll gepflegt werden. [...]» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).
Strassenszene: Ein kniender Junge bittet höchstwahrscheinlich um ein Almosen. Betrifft den dritten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Dem Kind soll in Zeiten der Not zuerst Hilfe zuteil werden».
Personengruppe an einem unbekannten Ort. Es könnte sein, dass die Personen an einer Beerdigung teilgenommen haben (vergleiche schwarzen Schirm). Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das verirrte Kind soll auf den guten Weg geführt werden. […]» (Text in spanischer Sprache auf der Rückseite der Zeichnung unvollständig).