Betrifft den vierten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in die Lage versetzt werden, seinen Lebensunterhalt zu verdienen und soll gegen jede Ausbeutung geschützt werden» (Text in französischer Sprache auf der Rückseite der Zeichnung).
Ein Mann mit Stock und ein Kind mit einem Korb. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das zurückgebliebene Kind soll ermuntert werden. [...]» (Text in französischer Sprache auf der Rückseite der Zeichnung).
Arztbesuch bei einem zuhause im Bett liegenden kranken Kind. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das kranke Kind soll gepflegt werden. [...]» (Text in französischer Sprache auf der Rückseite der Zeichnung).