Drei Mädchen und ein Junge auf der Wiese. Ein Mädchen lässt ihren Drachen steigen, zwei Mädchen spielen mit einer Puppe während der Junge mit einem Reifen und einem Stock spielt. Betrifft den ersten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in der Lage sein, sich sowohl in materieller wie in geistiger Hinsicht in natürlicher Weise zu entwickeln».
Zwei Mädchen helfen einer alten Dame, die sich auf zwei Stöcke stützt. Betrifft den fünften Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in dem Gedanken erzogen werden, seine besten Kräfte in den Dienst seiner Mitmenschen zu stellen».
Kinderverdienst. Betrifft den vierten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in die Lage versetzt werden, seinen Lebensunterhalt zu verdienen und soll gegen jede Ausbeutung geschützt werden» (vergleiche Bildbeschreibung auf der Vorderseite der Kinderzeichnung).
Waisenhilfe. Ein Waisenkind erhält von einer Frau ein Kleidungsstück. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das verwaiste und verlassene Kind soll aufgenommen und unterstützt werden. […]» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).
Ein Junge auf dem Trottoir reicht einer Frau, die sich vor der Tür hält, einen Gegenstand. Beim Jungen könnte es sich um einen Campesino handeln. Strassenpflaster aus Steinen (Kopfsteinpflaster). Betrifft den dritten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Dem Kind soll in Zeiten der Not zuerst Hilfe zuteil werden» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).
Arztbesuch bei einem zuhause im Bett liegenden kranken Kind. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das kranke Kind soll gepflegt werden. [...]» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).
Ein Waisenkind erhält einige Gegenstände von einer Frau. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das verwaiste und verlassene Kind soll aufgenommen und unterstützt werden. […]» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung unvollständig).