[Blumenverkäuferin im Restaurant]
- IIJ_093_131
- Objekt
- 1928
Teil vonKinder- und Jugendzeichnungen
- Bei der Blumenverkäuferin könnte es sich um ein junges Mädchen handeln (Kinderarbeit). Betrifft den vierten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in die Lage versetzt werden, seinen Lebensunterhalt zu verdienen und soll gegen jede Ausbeutung geschützt werden».
- Tags: Mobiliar, Blume, Restaurant, Gaststätte, Kinderschutz, Getränk, verkaufen