Betrifft den ersten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in der Lage sein, sich sowohl in materieller wie in geistiger Hinsicht in natürlicher Weise zu entwickeln». Bildbeschreibung auf der Vorderseite der Kinderzeichnung: «Dem Kinde muss die körperliche Entwicklung ermüd[...] werden». Turnringe.
In zwei Reihen angestellte Buben während der Turnübungen. Im Vordergrund rechts klettert ein Kleinkind, vermutlich ohne Bekleidung, auf einen Baum. Betrifft den ersten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in der Lage sein, sich sowohl in materieller wie in geistiger Hinsicht in natürlicher Weise zu entwickeln» (Text in spanischer Sprache auf der Rückseite der Zeichnung unvollständig).
Schulzimmer mit Schulbänken, Schultafel und Schülern. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das zurückgebliebene Kind soll ermuntert werden. [...]» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).
Schulzimmer mit Schulbänken, Schülern und Schülerinnen. Frontalunterricht. Eine Schülerin oben links kommt vermutlich zu spät zum Unterricht. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das zurückgebliebene Kind soll ermuntert werden. [...]» (Text in spanischer Sprache auf der Rückseite der Zeichnung).
Schulzimmer mit Schulbänken und zwei Schülern. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das zurückgebliebene Kind soll ermuntert werden. [...]» (Text in spanischer Sprache auf der Rückseite der Zeichnung).
Schulzimmer mit Pult, Schulbänken und Schülerinnen. Betrifft den ersten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in der Lage sein, sich sowohl in materieller wie in geistiger Hinsicht in natürlicher Weise zu entwickeln» (Text in spanischer Sprache auf der Vorderseite der Zeichnung).