Ein in einem Himmelbett liegendes krankes Kind. Eine Frau sitzt auf einem Stuhl und liest. Betrifft den zweiten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «[…] Das kranke Kind soll gepflegt werden. [...]».
Zwei taubstumme Mädchen sitzen auf einer Holzbank und sprechen mit den Händen (Gebärdensprache). Betrifft den ersten Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in der Lage sein, sich sowohl in materieller wie in geistiger Hinsicht in natürlicher Weise zu entwickeln».
Ein Mann befindet sich mit einem Handkarren auf der Strasse. Ein hilfsbereiter Junge unterstützt den Mann und schiebt den Handwagen. Betrifft den fünften Artikel aus der Genfer Erklärung (1924): «Das Kind soll in dem Gedanken erzogen werden, seine besten Kräfte in den Dienst seiner Mitmenschen zu stellen».