Bereich 'Titel und Anmerkung zur Verantwortlichkeit'
Haupttitel
Polen Baltikum
Allgemeine Werkstoffbezeichnung
- Kinderzeichnung
Paralleler Titel
Andere Titelinformation
Titelangaben zur Verantwortlichkeit
Anmerkungen zum Titel
Erschließungsstufe
Serie
Signatur
Bereich "Edition"
Edition statement
Edition statement of responsibility
Class of material specific details area
Angaben zum Maßstab (kartografisch)
Angaben zur Projektion (kartografisch)
Angaben zu Koordinaten (kartografisch)
Angaben zum Maßstab (architektonisch)
Issuing jurisdiction and denomination (philatelic)
Bereich "Entstehungszeitraum"
Datum/Laufzeit
-
1927 - 1942 (Anlage)
- Urheber/Bestandsbildner
- Internationales Institut für das Studium der Jugendzeichnung
Bereich 'Physische Beschreibung'
Physische Beschreibung
50 Objekte
Publisher's series area
Haupttitel der Verlagsreihe
Parallel titles of publisher's series
Other title information of publisher's series
Statement of responsibility relating to publisher's series
Numbering within publisher's series
Note on publisher's series
Bereich "Archivische Beschreibung"
Name des Bestandsbildners
Biographische Angaben
Bestandsgeschichte
Altbestand
Eingrenzung und Inhalt
Das Konvolut enthält Zeichnungen, Druckgrafiken und eine Collage aus Polen, die überwiegend zwischen Ende der 1920er und Mitte der 1930er Jahre angefertigt wurden und mehrheitlich aus Schulhäusern in Danzig und Königshütte stammen. Die Darstellungen sind sehr heterogen: Neben allgemeinen Themen wie Sport, Arbeit, Freizeit, Jahreszeiten, Landwirtschaft, Fahrzeuge, Bauwerke und Feste sind Ressourcen mit historischen Bildinhalten zu finden, wie zum Beispiel der Empfang des Königs Johann III. Sobieski in Danzig am 1. August 1677 oder das Zugunglück bei Wrzeszcz im Jahre 1933. Mehr als ein Drittel aller Ressourcen dieser Kollektion orientieren sich an den fünf Artikeln der Genfer Erklärung 1924 und sind aufgrund eines von der «Internationalen Vereinigung für Kinderhilfe» ausgeschriebenen Zeichnungswettbewerbs zwischen 1927 und 1928 zustande gekommen. Der erste Artikel («Das Kind soll in der Lage sein, sich sowohl in materieller wie in geistiger Hinsicht in natürlicher Weise zu entwickeln») wird beispielsweise mit Abbildungen zur Turnstunde in der Schule umgesetzt. Die Inhalte des zweiten Artikels («Das hungernde Kind soll genährt werden, das kranke Kind soll gepflegt werden, das zurückgebliebene Kind soll ermuntert werden, das verirrte Kind soll auf den guten Weg geführt werden, das verwaiste und verlassene Kind soll aufgenommen und unterstützt werden») sind unter anderem durch Szenen mit hungrigen Kindern oder im Krankenhaus beziehungsweise Zuhause im Bett liegenden kranken Kindern mit pflegenden Personen illustriert. «Dem Kind soll in Zeiten der Not zuerst Hilfe zuteil werden», so lautet der dritte Artikel: Er ist oft mit Rettungsaktionen, wie etwa einer Bergung aus einer Überschwemmung oder nach einer Explosion, veranschaulicht. Zur Illustration des vierten Artikels («Das Kind soll in die Lage versetzt werden, seinen Lebensunterhalt zu verdienen und soll gegen jede Ausbeutung geschützt werden») haben die Wettbewerbsteilnehmenden Eindrücke aus der Berufswelt gewählt. Schliesslich verbildlichen Ressourcen mit hilfsbereiten Kindern den fünften Artikel («Das Kind soll in dem Gedanken erzogen werden, seine besten Kräfte in den Dienst seiner Mitmenschen zu stellen»). Eine Ressource aus dem Konvolut wurde in «La déclaration de Genève et les enfants. Genève: Union internationale de Secours aux Enfants, [ca. 1930]» publiziert.